Videoüberwachung Hinweisschild

Was beinhaltet ein korrektes Hinweisschild zur Videoüberwachung?

Jörg Kaufmann

Jörg Kaufmann

folgende Eckpunkte sind zum Thema nDSG in Bezug auf die Videoüberwachung zu beachten:

Es gilt eine Informationspflicht und daher müssen folgende Daten auf ein Hinweisschild
o    Verantwortlichkeit
o    Zweck
o    Allgemeine Datenschutzinformationen (Angaben zur Verwendung von Daten)

Folgende Angaben sollten in einem Video-Reglement stehen. Mitarbeiter entsprechend einem Hinweis (muss nicht die Vollständigkeit des Reglements haben) informieren:
o    Verantwortliche
o    Beschreibung der überwachten Bereiche
o    Betriebszeit
o    Art (Bild/Ton)
o    Zweck
o    Erkennbarkeit (Schilder)
o    Aufbewahrungsdauer
o    Datensicherheit
o    Empfänger
o    Protokollierung
o    Rechte von betroffenen

Es gilt zusätzlich eine Dokumentationspflicht, welche durch das Milestone Videoprogramm bereits abgedeckt ist. Wichtig ist, dass jeder Benutzer ein eigenes Login erhält. Es gelten Regeln und Vorgaben zu den TOM’s (technische und organisatorische Massnahmen) zum Schutz der Daten und Zugriffen, welche bereits über das ‘normale’ DSG der IT abgedeckt sein sollten. ( z.B. Zutritte physisch sichern (Schlüssel, Badge), USV zur Sicherheit der Stromversorgung, Zugriffe auf Systeme via Passwort, restriktive Zugriffe -nur was absolut nötig ist, verschlüsselte Daten, Backup von den Systemen, etc…)

Sollten sie noch weitere Fragen haben oder dürfen wir Ihnen bei der Aufarbeitung und Erstellung nötiger Dokumente behilflich sein?
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Wichtig: wir machen keine Rechtsauskunft. Wir informieren/beraten und unterstützen nach unserem aktuellen Wissenstand.

 

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